Hinweise & Richtlinien
Die Körperschaft Regine Sixt Kinderhilfe Stiftung ist gemäß §§ 80, 81 BGB als Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Pullach i. Isartal anerkannt für die Förderung von:
- Fürsorge
- Bildung
- Gesundheit
- Nothilfe
Unser Engagement strebt die Hilfe für gemeinnützige Organisationen in Ländern unserer weltweiten SIXT Standorte an. Dabei unterstützen wir vorzugsweise infrastrukturelle Projekte. Die Vereinbarkeit mit unserer Satzung sowie unseren Förderrichtlinien ist dabei für eine Zusammenarbeit die grundlegende Voraussetzung. Nicht gefördert werden können darum:
- Nicht gemeinnützige Zwecke
- Einzelpersonen
- (Fortlaufende) Verwaltungskosten (Mieten, Personal, Schulgelder etc.)
- Diskriminierende Organisationen / Projekte
- Politische Personen / Parteien
- Kredite, Bürgschaften, Tauschgeschäfte
Projektanfrage
Sollte Ihre Organisation bzw. Ihr Projekt unseren Kriterien entsprechen, füllen Sie gerne das untenstehende Formular aus und laden Sie das befüllte Anfragetemplate sowie die benötigten Dokumente hoch. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nur vollständig eingereichte Projektanträge bearbeitet werden können. Für Fragen, Hilfe oder Informationen kontaktieren Sie uns gerne unter: dryinglittletears@sixt.com