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Zur Spendenbescheinigung beachten Sie bitte folgendes:

Spenden an die Regine Sixt Kinderhilfe Stiftung sind gemäß § 10 b Abs.4 EStG von der Steuer absetzbar.

Durch Bescheinigung des Finanzamtes München für Körperschaften, Steuernummer 143/235/67299 gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG ist sie von der Körperschaft befreit. Sie dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO.

Bei Spenden bis 300 Euro möchten wir Sie bitten, den vereinfachten Zuwendungsnachweis hier herunterzuladen. Hierzu drucken Sie bitte den vereinfachten Zuwendungsnachweis aus und legen diesen zusammen mit einer Kopie Ihres Kontoauszuges der Steuererklärung bei. Bewahren Sie diese Bescheinigung gemeinsam mit der Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts auf. Aus der Buchungsbestätigung müssen Ihr Name und die Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal und der Name der Stiftung als Empfängerin, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein.
Bei Beträgen über 300 Euro wird Ihnen postalisch eine Spendenbescheinigung zugesandt. Ihre vollständige Adresse haben Sie im vorangegangenen Formular angegeben. In seltenen Fällen wird uns die Adresse des Spenders von der beauftragten Bank nicht vollständig übermittelt. Sollten Sie zu Beginn des Folgejahres nach Ihrer Überweisung keine Spendenquittung erhalten, können Sie diese per E-Mail oder telefonisch unter +49 89 74444 6144 anfordern.